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«Geist der Verständigung oder Geist der Rache?» Die Militärjustiz und die Landesstreikprozesse 1918/1919

Gestützt auf seine ausserordentlichen Vollmachten erliess der Bundesrat am 11. November 1918 die sogenannte «Verordnung betreffend Massnahmen gegen die Gefährdung und Störung der inneren Sicherheit der Eidgenossenschaft». Die Verordnung wurde zur juristischen Grundlage für die Militärjustiz, um nach Abschluss des Landesstreiks 3‘504 militärische Voruntersuchungen einzuleiten. Schliesslich wurden 234 Personen – darunter vor allem Eisenbahner, Wehrmänner sowie gewerkschaftliche und sozialdemokratische Funktionäre – angeklagt und von der Militärjustiz für ihre Rolle während des Landesstreiks zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Obwohl die sogenannten Landesstreikprozesse in den Jahren 1918/1919 einen grossen Einfluss auf die Deutung und Wahrnehmung des Streiks ausübten, zeigte sich die schweizerische Geschichtsschreibung bisher kaum an ihnen interessiert. Das Referat untersucht mittels einer Auswertung neu erschlossener Quellenbestände die Wechselwirkung zwischen der juristischen und politischen Verarbeitung des Streiks im Kontext einer politischen Debatte, die von Klassenkampfrhetorik, Revolutionsängsten und Verschwörungstheorien geprägt war.

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