Wer hat die Macht? Konkurrenz zwischen Schwestern und Ärzten in katholischen Krankenhäusern des Ruhrreviers bis zum Ersten Weltkrieg
Der Arzt in den katholischen Krankenhäusern im rheinisch-westfälischen Industriegebiet, einer „verspäteten Region“ nach Karl Rohe (1982), war am Ende des 19. Jahrhunderts zumeist nicht festangestellt, da den Einrichtungen die finanziellen Mittel fehlten. In der Rangordnung der Einrichtungen standen sie folglich nicht an vorderster Stelle. Diese Position teilten sich zumeist der Pfarrer als Kuratoriumsvorsitzender und die Lokaloberin der jeweiligen Schwesternkongregation.
Entscheidend für die Betreuung der Kranken war daher das Verhältnis der Schwestern zur Ärzteschaft. Deren Forderungen standen die Schwestern jedoch ablehnend gegenüber, wenn dadurch die Einhaltung ihrer Genossenschaftsregeln tangiert wurde. Sie waren als Ordensmitglieder nicht auf die ärztliche Anerkennung ihrer Arbeit angewiesen. Ihrer theologischen Sichtweise von Krankheit stand das naturwissenschaftliche Krankheitskonzept der Ärzte gegenüber. Der Weg zum Heil bedeutete für die Schwestern religiös-sittliche Vervollkommnung und die Verwirklichung der Lebensbestimmung, während die Ärzte unter Heilung den Übergang der Krankheit in einen gesunden Zustand verstanden. Beide Parteien hielten die andere in bestimmten Bereichen für wenig kompetent, was für gegenseitiges Misstrauen sorgen konnte. Die daraus resultierenden weltanschaulichen Konflikte, Kompetenzstreitereien und Auseinandersetzungen um das Machtgefüge in den einzelnen Anstalten werden im Beitrag auf der Grundlage von Anstalts- und Gerichtsquellen analysiert. Sie waren durch Diskussionen kaum zu lösen und hatten Entlassungen von Ärzten zur Folge. Diese beklagten im Gegenzug, dass Schwestern ihre Anordnungen nicht befolgten oder erstatteten Anzeige, weil eine Schwester die angeordnete Nachtwache nicht durchgeführt hatte mit der Folge, dass der Patient aus dem Fenster gesprungen und ums Leben gekommen war.