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Eltern als Entscheidungsträger für kindermedizinische Behandlungen - Ein Beitrag zum Rollenverständnis des Arztes im 18. Jahrhundert

Die Behandlung von Kindern lag im 18. Jahrhundert in den Händen unterschiedlicher Therapeuten. Kinder wurden in der Regel zuerst von Familienangehörigen und Bekannten behandelt. Je nach Einschätzung durch die Eltern oder andere zuständige Erwachsene wurden ansässige oder weiter entfernte Heiler, Chirurgen oder Ärzte beigezogen. Welche Macht oblag diesen Heilkundigen? Wie liefen Entscheidungsprozesse ab? Oder konkreter: Bestimmten die Heilkundigen allein über die Art und Durchführung der Therapie, oder hatten die Eltern des Kindes, vielleicht sogar das Kind selbst die Möglichkeit einer Mitbestimmung? Nahmen Heilkundige Rücksicht auf die Äusserungen oder die Verfassung der Eltern oder sogar der Kinder? Welche Rolle hatten sie im Zeitalter der Aufklärung im Umgang mit den Kranken inne?

Diese Frage, welche Rolle den Heilkundigen im 18. Jahrhundert zukam, ist als Ausgangsbasis für die weitere Entwicklung im Gesundheitswesen zentral. Die Machtstellung professioneller Akteure veränderte sich bekanntlich im Lauf des 19. Jahrhunderts, nicht nur innerhalb der Anbieter, sondern auch gegenüber Patienten.

Als sinnvolle Quellenbasis, um diese Aushandlungsprozesse in der Arzt-Patienten-Beziehung genauer zu analysieren, bieten sich im besonderen Masse Aufzeichnungen von Kinderbehandlungen an. Denn waren die Patienten noch im Kindesalter, gab es häufig Absprachebedarf zwischen den Erwartungen auf familiärer Seite und den ärztlichen Angeboten. Nachweise entsprechender Auseinandersetzungen finden sich vereinzelt in Spitaljournalen oder Rechtsquellen, die für diesen Beitrag herangezogen werden.

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